(Dresden, 07.10.2021) Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat entschieden, dass die für Dresden vorgesehenen verkaufsoffenen Sonntage im Dezember nur in den Stadtbezirken Altstadt und Neustadt stattfinden dürfen. Der Stadtrat hatte im Oktober letzten Jahres beschlossen, dass anlässlich der Weihnachtsmärkte auch der stationäre Handel am zweiten und vierten Advent stadtweit seine Türen öffnen darf. Die Gewerkschaft Verdi war gegen den Stadtratsbeschluss vor Gericht gezogen. Aufgrund des Urteils müssen Geschäfte in den anderen Stadtteilen an den besonders besucherreichen Sonntagen geschlossen bleiben.
Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Robert Malorny, beurteilt den Vorgang kritisch:
„Verdis Klage ist fernab der Realität und umso frustrierender das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes gegen die stadtweiten verkaufsoffenen Sonntage in der Adventszeit. Dresden ist Weihnachtshauptstadt und zieht Millionen Besucher in die Stadt, gerade an den Sonntagen und nicht nur in die Alt- und Neustadt. Während in der Innenstadt nun am 5. und 19. Dezember dichtes Gedränge herrschen wird, haben die restlichen Händler, die auch zur Entspannung des Besucherdrucks beigetragen hätten, das Nachsehen. Anstatt an der Seite des von der Corona-Krise schwer getroffenen Dresdner Einzelhandels zu stehen, treibt Verdi die Kunden in die Hände multinationaler Versandkonzerne, die mit ihren Online-Angeboten auch sonntags Umsatz machen können.“