(Dresden, 15.06.2021) Am 31. Mai 2021 entschied das Landesamt für Denkmalschutz auf Anfrage der Stadtverwaltung Dresden, den Neustädter Markt und die Hauptstraße unter Denkmalschutz zu stellen. Am baufälligen Zustand des Kracht-Brunnens auf dem Neustädter Markt und den sanierungsbedürftigen Wohngebäuden ändert das zunächst nichts, im Gegenteil sind nun aufwendige Abstimmungen und zusätzliche Auflagen der Denkmalschutzbehörde zu erwarten.
Dazu erklärt FDP-Stadtrat Holger Zastrow:
"Der Denkmalschutz für den Neustädter Markt ist eine symbolische Aktion der zuständigen Ämter. Uns ist der Wert dieses städtebaulichen Ensembles längst bewusst und ich wünschte mir, dass die Ämter dieselbe Energie in die Restaurierung des Kracht-Brunnens, der Häuserfassade und des Platzes stecken würden wie in die Verleihung des Denkmalschutz-Status. Denn außer dem Stadtplanungsamt selbst hatte bislang niemand die Absicht, das Areal zu bebauen oder neuzugestalten. Im Ergebnis des vom Stadtplanungsamt vorangetriebenen städtebaulichen Wettbewerbs zum Königsufer und Neustädter Markt, in dem die Behörde die Bebauung ausdrücklich vorsah, haben wir als Stadtrat festgelegt, dass wir eine Bebauung des Neustädter Marktes nicht wollen.
Im Moment ist der Neustädter Markt mit dem zerfallenden Kracht-Brunnen, dem ungepflegten Platzbereichen und den unsanierten Häuserfassaden ein unwürdiges Entrée in die Dresdner Neustadt und steht im Gegensatz zu den sanierten Fassaden der Hauptstraße. Um diesen inakzeptablen Zustand müssen wir uns als Stadt dringend kümmern. Ohne die notwendigen Restaurationen ist der Denkmalschutz nichts wert."