(Dresden, 06.10.2021) Die Parkgebührenverordnung, die der Stadtrat im Mai und Juni beschlossen hat, ist in Teilen nicht rechtsgültig. Konkret betrifft das die Regelungen zu den Ausnahmegenehmigungen für Handwerkertickets, Hebammen, Pflegediensten usw. im § 4 Absätze 5 und 6 der Parkgebührenverordnung. Die übergeordnete Rechtsaufsichtsbehörde (Landesamt für Straßenbau und Verkehr - LaSuV) hat die Landeshauptstadt bereits am 31.08.2021 aufgefordert, die Parkgebührenverordnung anzupassen. Das heißt, dass der Stadtrat das Thema wieder auf den Tisch bekommt und die Parkgebührenverordnung ein weiteres Mal korrigieren darf.
Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der FDP im Dresdner Stadtrat, Holger Zastrow:
"Die Parkgebührenordnung, die CDU, Grüne, SPD und Linke durch den Stadtrat gepeitscht haben, ist endgültig gescheitert. Der Stadtrat sollte das abermalige Scheitern der Verordnung zum Anlass nehmen, auf die massive Erhöhung der Parkgebühren jetzt zu verzichten. Angesichts der dramatischen Probleme der Innenstadt und vieler Branchen infolge der Corona-Krise passt die Erhöhung nicht in die Zeit. Ein Verzicht wäre eine hochwirksame Möglichkeit, dem innerstädtischen Handel, der Gastronomie, den Kultureinrichtungen und dem Tourismus zu helfen. Wie mit dem jüngsten Haushaltsabschluss zu sehen war, ist eine Erhöhung für die Stadtkasse aufgrund der insgesamt soliden Finanzlage der Stadt auch nicht unbedingt notwendig. Insbesondere die CDU muss sich zudem fragen, wie eine Gebührenerhöhung zu rechtfertigen ist, wenn die Vergünstigungen für Handwerker und Pflegedienste nicht rechtens sind."