Gegenstand:
EILANTRAG: Anpassung der Anzahl der Mitglieder beschließender Ausschüsse
Beschlussvorschlag:
Der Stadttrat stellt fest, dass angesichts der geänderten Fraktionsgrößen im Stadtrat das Stärkeverhältnis zwischen den Fraktionen und die Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat gemäß § 10 Abs. 2 d) der Hauptsatzung bei einer Ausschussgröße von zwölf Mitgliedern am besten widergespiegelt werden.
Begründung:
In den vergangenen Monaten haben verschiedene personelle Veränderungen dazu geführt, dass sich Fraktionsstärken im Dresdner Stadtrat verändert haben. Gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung ist daher die Anzahl der Mitglieder der beschließenden Ausschüsse anzupassen. Von den möglichen Ausschussgrößen, die gemäß der Hauptsatzung unter Anwendung des in § 21 des Kommunalwahlgesetzes festgeschriebenen Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë in Betracht kommen, spiegelt eine Besetzung mit zwölf Mitgliedern die Verhältnisse im Stadtrat am besten wieder. Insbesondere erfüllt diese Mitgliederzahl die Bedingungen, dass jede Stadtratsfraktion in den Ausschüssen vertreten ist und der letzte Platz nicht mittels Losentscheid vergeben wird.