EILANTRAG: "Licht an!" – Charakter Dresdens als Weihnachtshauptstadt und Silvesterstadt bewahren

ANTRAG A0395/22

Gegenstand:

EILANTRAG: "Licht an!" – Charakter Dresdens als Weihnachtshauptstadt und Silvesterstadt bewahren

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, von der Ausnahmeregelung des §8 Abs. 1 Satz 2 der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung im Gebiet des Stadtringes* sowie der relevanten Bereiche der Inneren und der Äußeren Neustadt Gebrauch zu machen und

  1. die „Licht aus“-Aktion von Gebäuden und Baudenkmälern von Beginn der Adventszeit (bzw. Start des Striezelmarktes) bis zum Dreikönigstag zu unterbrechen und die dekorative Außenbeleuchtung nach tatsächlicher Umgebungshelligkeit von mindestens 16 bis 23 Uhr einzuschalten;
  2. beim Freistaat Sachsen sowie allen öffentlichen und privaten Trägern darauf hinzuwirken, vom Beginn des Striezelmarktes bis zum Wochenende nach dem Dreikönigstag die dekorative Außenbeleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern nach tatsächlicher Umgebungshelligkeit von mindestens 16 bis 23 Uhr einzuschalten;
  3. bei privaten Initiativen, die die Lichtdekoration von Straßenzügen und Gebäuden beispielsweise in der Neustadt organisiert haben, darauf hinzuwirken, dekorative Beleuchtung anzubringen und nach tatsächlicher Umgebungshelligkeit von mindestens 16 bis 23 Uhr vom Beginn des Striezelmarktes bis zum Wochenende nach dem Dreikönigstag einzuschalten;
  4. sofern nicht bereits geschehen, die dekorative Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern schnellstmöglich auf LED-Technik mit derselben Leuchtintensität, Lichtwärme und Lichtfarbe umzustellen;
  5. als alternative Energiesparmaßnahme die Umstellung von Straßenbeleuchtung auf LED-Technik unter Beibehaltung der vorhandenen Leuchtintensität und Lichtwärme und -farbe einschließlich aller notwendigen Sicherheitsaspekte pro Jahr zu verfünffachen und die dafür notwendigen Mittel im nächsten Doppelhaushalt abzusichern.

 

Begründung:

Die „Licht aus!“-Aktion im Rahmen der Energieeinsparmaßnahmen zur Abschaltung von rein ästhetischer, repräsentativer und dekorativer Beleuchtung ist nicht gut für die Stadt Dresden und erscheint unverhältnismäßig. Für Dresden ist die Weihnachtszeit von herausragender wirtschaftlicher und emotionaler Bedeutung. Nicht nur das Dresdner Stadtmarketing spricht von der „deutschen Weihnachtshauptstadt Dresden“ und wirbt unter dem Motto „Dresden gibt dem Winter Glanz“ für Dresden als Silvesterstadt.

Dresden ist zusammen mit dem Umland mit seiner Weihnachtskultur, der Brauchtumspflege und der gelebten Vielfalt prägend für die internationale Wahrnehmung Deutschlands in dieser Zeit. Was für Köln der Karneval und für München das Oktoberfest ist, sind für Dresden der Striezelmarkt und die Weihnachtszeit. Es ist wichtig für die Menschen und von existentieller Bedeutung für die gesamte Tourismus- und Freizeitwirtschaft der Stadt, für den innerstädtischen Einzelhandel, das Gastgewerbe, die Kultureinrichtungen und selbst den öffentlichen Nahverkehr, dass sich Dresden von dieser Seite zeigen und sein Profil präsentieren kann, handelt es sich bei den genannten Branchen doch genau um jene, die schon durch die Corona-Krise am stärksten betroffen waren.

Nach zwei Jahren finsterer und freudloser Winter- und Weihnachtszeit während der Corona-Lockdowns soll nun jedoch das dritte Jahr ohne angemessene Beleuchtung für die Weihnachtshauptstadt Dresden geläutet werden. Das kann nicht funktionieren. Denn es ist wichtig, den Einwohnern unserer Stadt und den zahlreichen Touristen, die in der Weihnachtszeit eigentlich wieder zu uns kommen würden, das bekannte und für Dresden so typische Ambiente mindestens in der Innenstadt sowie an zentralen Orten im Stadtgebiet zu bieten. Dekorative Beleuchtung,
seien es die Brücken der Innenstadt, die Frauenkirche und die anderen historischen Gebäude oder die Lichterketten in der Königstraße und der Äußeren Neustadt, sind ein wichtiger Bestandteil dieses besonderen Dresdner Flairs der Adventszeit, das schon über viele Jahre die Adventszeit zur wichtigsten Zeit im Tourismusjahr der Stadt macht. Dieses Flair muss möglichst gut erhalten bleiben.

Die Corona-Lockdowns der letzten zwei Jahre haben zu hohen Einbrüchen der Besucherzahlen geführt und die Innenstadt leidet bis heute unter dem deutlich zurückgegangenen Besucherstrom. Während der Adventszeit über den Jahreswechsel bis zu Dreikönig sollte daher von der Ausnahmeregelung in §8 der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSi- kuMaV) Gebrauch gemacht werden. Während der Adventszeit bis ins neue Jahr hinein ist die
Dresdner Innenstadt praktisch ein einziger großer Weihnachtsmarkt. Vom Hauptbahnhof bis zur Alaunstraße reiht sich ein Markt faktisch lückenlos an den anderen und bildet damit die Grundlage für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung.

Mehrere andere Städte machen es zumindest bei atmosphärischen Lichtelementen in der Winter- und Weihnachtszeit vor und lassen ihre dekorative Beleuchtung an, weil sie längst auf LED-Lampen setzen und ihren Verbrauch damit auf ein Minimum reduziert haben. Dazu zählen unter anderem Essen, Nürnberg, München, Potsdam, Chemnitz, Jena, Erfurt und Weimar. Zahlreiche Städte prüfen noch, wie sie der aktuellen Situation gerecht werden, schalten aber nicht pau-
schal alle Beleuchtungen ab.

Es ist verständlich, dass Energie gespart werden soll, um dadurch auch Kosten für die Kommune zu senken, allerdings hat die Bundesregierung bereits die Erarbeitung einer Strompreisbremse und eines Gaspreisdeckels angekündigt. Es ist zu erwarten, dass auch Kommunen davon profitieren und nicht auf den hohen Preisen sitzen bleiben. Trotzdem wird in diesem Antrag lediglich eine begrenzte Nutzungsdauer für die Adventszeit bis zum Dreikönigstag sowie eine Begrenzung
auf die Innenstadt links und rechts der Elbe vorgeschlagen.

Auch erhöht dieses Licht am Nachmittag bis spät am Abend nach den Schließzeiten der Läden, Gaststätten und Kultureinrichtungen die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Menschen. In dieser Zeit sind ab dem frühen Abend viel mehr Menschen auch zwischen den Weihnachtsmärkten unterwegs oder anschließend auf dem Heimweg bzw. zurück ins Hotel. Einfach niemand will im Dunkeln durch die Stadt laufen. Gerade Touristen sollen die Stadtsilhouette und die markanten historischen Gebäude und Baudenkmäler erleben können, damit sie eine schöne Erinnerung
an Dresden haben und die Stadt in Zukunft wieder beehren. Davon abgesehen sind dies auch notwendige Orientierungspunkte für alle Touristen.

Darüber hinaus ist das Einsparziel von 15 Prozent Energieverbrauch, das sich die Stadt in ihrem Energiesparkonzept gesetzt hat und die vom Bundeswirtschaftsminister in den Raum gestellt wurde, keine absolute Marke, sondern ein willkürlich ersonnener Wert. Niemand kann den exakten Verbrauch von Energie in diesem Winter vorhersagen, niemand weiß wie viel Strom über das europäische Stromnetz aus Deutschland in andere Länder, z.B. nach Frankreich, Österreich oder Polen gehen wird. Eine minimale Einsparung bei der dekorativen Beleuchtung in Dresden oder einer anderen deutschen Großstadt wird zu keinem Zeitpunkt entscheidend sein und hat eher symbolischen Wert, der angesichts des zu erwartenden Schadens jedoch zu hinterfragen ist.

Finanzierungshinweis: Allein aus dem Einsparpotential zur Umstellung auf LED-Technik ergeben sich genügend finanzielle Mittel zur Umstellung und zum Betreiben der Beleuchtung. Aktuell sind 15 Prozent der Straßenlampen auf LED-Technik umgestellt, pro Jahr werden weitere 3 Prozent umgerüstet. Eine deutliche Beschleunigung sorgt für eine ebenso schnellere Reduzierung des Energieverbrauchs.