Radwegbau und Wegfall der Fahrspuren auf der Bautzner Straße stoppen

ANTRAG A0525/23

Gegenstand:

Eilantrag: Radwegbau und Wegfall der Fahrspuren auf der Bautzner Straße stoppen, Hochbordradweg erhalten - Mittel für dringliche Radverkehrssicherheitsmaßnahmen einsetzen – Beschluss zur Einrichtung von Radwegen am Mordgrund endlich umsetzen

Beschlussvorschlag:

1.Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, die für den Bereich zwischen Brockhausstraße und Schillerstraße stadtauswärts vorgesehene Verlegung des Radweges auf die Bundesstraße B6 und stadteinwärts die Anlage eines Radwegs auf der Bundestraße B6 sowie die entsprechenden Markierungsarbeiten nicht durchzuführen, Alternativen zu prüfen und die freiwerdenden finanziellen Mittel für dringlichere Radverkehrssicherheitsmaßnahmen einzusetzen.

2.Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, die Radverkehrssituation entlang der Bautzner Straße und Bautzner Landstraße zu verbessern und folgende Maßnahmen zu prüfen und ggf. aus den für die Anlage der unter 1. genannten Radwegvariante eingesparten Mitteln zu finanzieren:

  • a. Stadtauswärts wird der Radweg ab der Brockhausstraße wie bisher als Hochbordradweg neben dem Fußweg geführt und bis zur Haltestelle Mordgrund als gemeinsamer Rad- und Fußweg verlängert. Eine Verbesserung des Belages des für Radfahrer vorgesehenen Bereiches ist zu prüfen und ggf. umzusetzen.

 

  • b. Etwa ab Haltestelle Mordgrund wird der Radweg stadtauswärts neu angelegt, auf die Fahrbahn geführt und in Erfüllung des Stadtratsbeschlusses A0462/18 vom 07.11.2018 bis zur Collenbuschstraße als eigenständige Spur geführt. MIV und ÖPNV werden gemeinsam auf der bisherigen Straßenbahnspur geführt. Nach der Collenbuschstraße erfolgt die Verkehrsabwicklung im Mischverkehr unter Beibehaltung der derzeitigen Abbiegespur in Richtung Konzertplatz. Die Situation für Rechtsabbieger in die Schillerstraße ist unter dem Gesichtspunkt eines bestmöglichen Verkehrsflusses für ÖPNV und MIV zu prüfen und ggf. zu verbessern.

 

  • c. Stadteinwärts wird zwischen Collenbuschstraße und Haltestelle Mordgrund ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn für Radfahrer angelegt.

 

  • d. Für den Bereich zwischen Haltestelle Mordgrund und Brockhausstraße werden stadteinwärts die Fortführung des Schutzstreifens oder die Wiedereinrichtung des jahrzehntelang vorhandenen Hochbordradweges auf dem zurzeit als Fußweg definierten Streifen geprüft. Dabei ist die Variante der Anlage eines sich nur aufeiner Straßenseite befindlichen Fußweges zu prüfen, ähnlich wie er bereits am Mordgrund existiert.

3. Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt, eine vollständige und konkretisierte Fuß-und Radwegplanung entlang der Bautzner Straße und der Bautzner Landstraße vom Albertplatz bis zur künftigen Wendeschleife Rossendorfer Straße mit allen Auswirkungen auf den Verkehr, u.a. dem Wegfall von Autospuren aufgrund der gemeinsamen Nutzung von Spuren durch den MIV und ÖPNV, mit entsprechenden Variantenplanungen sowie den nötigen Kosten, Aussagen zu Zeitverlusten und Zeitgewinnen für alle Verkehrsteilnehmer und dem beabsichtigten Zeithorizont für die einzelnen Abschnitte dem Stadtrat
zur Entscheidung vorzulegen.

 

Begründung:

Obwohl stadtauswärts auf zwei Dritteln der Strecke bereits ein funktionierender Radweg vorhanden ist, der leicht verlängert werden könnte, und stadteinwärts ein ebenfalls von Radfahrern seit Jahrzehnten genutzter Weg existiert und obwohl keine besonderen Sicherheitsprobleme bekannt sind und es weit dringlicher zu behebende Gefährdungsstellen für Radfahrer in der Stadt gibt, soll auf der Bautzner Straße mit erheblichen finanziellen Mitteln neue Radwege markiert werden. Mit erheblichen Auswirkungen auf andere Verkehrsteilnehmer. Das ist weder vernünftig noch sinnvoll. Zudem entspricht die Maßnahme nicht der vorgesehenen Prioritätensetzung des Radverkehrskonzeptes. Da der neue Radweg an der Bautzner Straße nicht zusätzlich gebaut, sondern lediglich auf der vorhandenen Straße abmarkiert werden soll, geht das zulasten der Autospur, die auf die Schiene gelegt wird. Damit teilen sich ÖPNV und MIV gemeinsam eine Spur und die beiden, mit Abstand meistgenutzten Verkehrsmittel werden vor allem vor dem Abzweig Schillerstraße erheblich ausgebremst. Diese Maßnahme ist in jeder Hinsicht unnötig und unverständlich, da stadtauswärts ein Radweg existiert. Dieser ist zudem von der Fahrbahn durch einen Bord getrennt und stellt damit die sicherste Form eines Radweges dar. Durch die geplante Verlegung wird die Situation für Radfahrer unsicherer. Um die Verbindung zu verbessern, wäre es möglich, den Radweg entlang der Bautzner Straße genauso wie im Bereich zwischen Brockhausstraße und den Elbschlössern als Teil des Fußweges bis zur Schillerstraße fortzuführen. An den meisten Stellen unterhalb der Mordgrundbrücke kann der gemeinsame Rad- und Fußweg bei Bedarf auch verbreitert werden.

Augenscheinlich wird zudem der vorhandene Rad- und Fußweg sowohl von Radfahrern als auch von Fußgängern entlang der Bautzner Straße wenig genutzt. Die Dresdner Verkehrsbetriebe verzeichnen stadtauswärts deutlich mehr Radmitnahmen als stadteinwärts. Stadteinwärts haben Radfahrer ohnehin ein hohes Tempo und fahren mit dem Autoverkehr mit. Daher macht dort eine Variante mit einem Schutzstreifen Sinn. Die Gefährdung, die im Moment am Mordgrund besteht, würde damit deutlich begrenzt werden und es würde eine höhere Radsicherheit geschaffen.

In jeder Hinsicht ist es unter dem Gesichtspunkt der Radverkehrssicherheit sinnvoller, ab dem Abzweig Schillerstraße bis zur Collenbuschstraße stadtauswärts einen Radweg auf der Straße anzulegen. Obwohl baulich bis auf einen kleinen Bereich dafür auch ein ungenutzter und ungepflegter Bereich neben der Straße bzw. ein Stück ungenutzter Fußweg in Anspruch genommen werden könnte, wäre als eine alternative Sofortmaßnahme auch eine Abmarkierung auf der bisherigen Fahrspur möglich. Der MIV muss sich dann bergauf eine Spur mit dem ÖPNV teilen. Der Berg, den Radfahrer mit hoher Kraftanstrengung neben zwei stark befahrenen Spuren ohne jeglichen Schutz bezwingen müssen, stellt anders als der untere Teil der Bautzner Straße ein echtes Sicherheitsrisiko dar. Da dies lediglich eine Markierungsmaßnahme ist, steht diese nicht im Widerspruch zum Antrag A0642/18 zur Einrichtung einer baulichen und verkehrsrechtlichen Einrichtung eines kombinierten Rad- und Fußweges oder anderer Radverkehrsanlagen entlang der Strecke.

Begrüßenswert wäre es, den in der Heide teilweise noch vorhandenen, nahezu parallel zur Bautzner Straße verlaufenden Weg als Rad- und Fußweg zu ertüchtigen und sichere und naturnahe Route anzubieten. Entsprechende Vorschläge lagen bereits auf dem Tisch, wurden aber aus Umweltbelangen nicht weiterverfolgt. Ein Umdenken wäre hier sinnvoll.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen würden für einen Ausgleich aller Verkehrsteilnehmer entlang dieser Strecke sorgen. Die von der Verwaltung vorgesehen Radmarkierungsmaßnahmen würden dagegen alle Verkehrsteilnehmer einem einzigen unterordnen, wenn sich dann MIV und ÖPNV eine Spur teilen müssen. Da an dieser Stelle weder der Bedarf noch die Verhältnismäßigkeit erkennbar sind, sollte die Maßnahme korrigiert werden.