Verlängerung der thematischen Weihnachtsmärkte Dresdens im Jahr 2021

ANTRAG A0206/21

Gegenstand:

Verlängerung der thematischen Weihnachtsmärkte Dresdens im Jahr 2021

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt, den konzessionierten Weihnachtsmärkten und den Weihnachtsmärkten mit Sondernutzungserlaubnis infolge der Corona-Krise die Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung der Marktzeit für die kommende Marktsaison einzuräumen. Die Weihnachtsmärkte können vom 22. November 2021 bis einschließlich des Wochenendes nach Dreikönig 2022 stattfinden. Zusätzliche Sondernutzungsgebühren oder Konzessionsabgaben erhebt die Stadt bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption nicht.

Begründung:

Es gilt im Grundsatz die Begründung des FDP-Antrages zur Verlängerung des Striezelmarktes 2021. Hier nun werden die thematischen und anderen Weihnachtsmärkte betrachtet. Den Veranstaltern dieser Märkte soll ebenfalls für die kommende Weihnachtsmarktsaison eine Verlängerung der Marktzeit ermöglicht werden, damit Händler, Gastronomen, Schausteller, Künstler sowie alle Dienstleister eine Chance erhalten, ihre Waren und Leistungen über einen längeren Zeitraum als sonst üblich den Marktgästen anzubieten. Auch diese Maßnahme zielt darauf, die städtische Wirtschaft nach den Einbrüchen aufgrund der Corona-Pandemie zu stützen. Die Gewerbetreibende sollen eine Chance zum Erzielen höherer Umsätze erhalten, um wenigstens einen Teil ihrer wirtschaftlichen Verluste aufgrund des Ausfalls aller Weihnachtsmärkte im Jahr 2020 auszugleichen. Die Verlängerung der thematischen Weihnachtsmärkte und der Weihnachtsmärkte mit Sondernutzungserlaubnis hat aber auch einen marketingstrategischen Ansatz. Zusammen mit dem Striezelmarkt verfügt die Stadt Dresden durch die thematischen Weihnachtsmärkte über die größte Marktvielfalt aller vergleichbaren deutschen Städte. Nicht umsonst wird die Stadt gern als „deutsche Weihnachtshauptstadt“ bezeichnet. Das lockt Touristen und Besucher insbesondere aus dem deutschsprachigen Raum, aus den Nachbarländern und zunehmend aus aller Welt nach Dresden. Eine Verlängerung der Weihnachtsmärkte würde dieser Entwicklung wieder Auftrieb geben und den Charakter Dresdens als Weihnachtsstadt auch in die Zeit nach den Weihnachtsfeiertagen tragen. In dieser Zeit sind noch viele Touristen, aber auch Heimaturlauber in der Stadt, die sich über offene, anstatt geschlossene oder halb abgebaute Märkte sicher freuen würden. Dass davon schließlich auch das gebeutelte Hotel- und Gastgewerbe und die Tourismuswirtschaft profitieren, ist klar. Die DMG plant für die kommende Weihnachtsmarktsaison eine mindestens deutschlandweite Kampagne zur Bewerbung Dresdens. Der Stadtrat hat eigens dafür ein Sonderbudget im Haushalt verankert. Auch deshalb erscheint eine Verlängerung der in diesem Antrag behandelten Weihnachtsmärkte sinnvoll. Und die im Stadtmarketing lange Zeit postulierte Rolle Dresdens als Silvesterstadt könnte durch die Maßnahme ebenfalls neue Nahrung bekommen. Mit der Forderung nach verlängerten Öffnungszeiten der thematischen Weihnachtsmärkte wird ein Anliegen von zahlreichen Gewerbeverbänden der Stadt aus dem letzten Jahr aufgegriffen, dem sich die Stadt auch dieses Jahr im eigenen Interesse annehmen sollte. Mehr noch als im letzten Jahr geht es dieses Jahr darum, Arbeitsplätze zu sichern und Perspektiven zu geben. Und schließlich auch darum die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt im kommenden Jahr wieder zu steigern. Natürlich soll auch Dresden als Reiseziel wieder gestärkt werden. Auch dieses Jahr werden zahlreiche Menschen voraussichtlich ihren Weihnachtsurlaub im Inland verbringen und auf Auslandsreisen verzichten. Mit geschickten Anlässen wie den Dresdner Weihnachtsmärkten kann sich Dresden im nationalen Wettbewerb der Städte als interessante Reisedestination positionieren. Auch für Tagestouristen aus dem Umland wird ein attraktiver Anlass geschaffen, nach Dresden zu kommen und gemütlich über die Weihnachtsmärkte zu bummeln. Dass eine längere Weihnachtsmarktzeit hilft, Besucherströme zu entzerren und die Märkte unter Hygienegesichtspunkten im Fall der Fälle sicherer zu machen, sei auch erwähnt. Da es sich um private Märkte handelt, setzen wir auf das Prinzip der Freiwilligkeit. Es ist Sache der Marktbetreiber einzuschätzen, inwieweit und in welcher Form sich eine Verlängerung für den jeweiligen Markt eignet. Der dafür mögliche Zeitraum wurde vom 22. November, dem Tag nach dem Totensonntag, bis zum Ende der ersten Januarwoche, dem 9. Januar 2022, festgelegt und stellt einen Kompromiss mit Wünschen nach einer noch deutlicheren Verlängerung dar. Ein eigener Deckungsvorschlag ist für den Antrag nicht notwendig, da im Haushaltsbegleitbeschluss in Pos. 6-10 bereits bei den Erträgen im Amt für Wirtschaftsförderung sowie im Produkt 10.100.54.9.0.01 Leistungen des Straßenbaulastträgers des Straßen- und Tiefbauamtes eine Verringerung der Konzessionsabgaben und Sondernutzungsgebühren u.a. für das Anliegen dieses Antrages beschlossen wurde.