Fortsetzung der Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt im Rahmen der Sondernutzungssatzungen
ANTRAG A0269/21
Gegenstand:
Fortsetzung der Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt im Rahmen der Sondernutzungssatzungen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. die Sondernutzungssatzung sowie die Sondernutzungssatzung Parkplatz Pieschener Allee
dahingehend zu ändern, dass für die folgenden Sachverhalte die zeitlich begrenzte Befreiung von Sondernutzungsgebühren bis zum 31.12.2022 verlängert werden:
a. Sondernutzungen durch Warenauslage,
b. Aufführungen, Ausstellungen, Veranstaltungen,
c. Märkte,
d. Veranstaltungswerbung.
Die übrigen sachlichen Beschränkungen der Gebührenfreiheit gemäß den Satzungen bleiben davon unberührt.
2. Betrieben der Gastronomie und des Einzelhandels mit Gütern des nicht täglichen Bedarfs im Zeitraum bis zum 31.12.2022 weiterhin Außenflächen auf Gehwegen, Plätzen und PKW-Stellplätzen in der Nähe der Stätte der Leistung mittels einer allgemeinen Ermessensrichtlinie zur Sondernutzung zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Der Antrag fordert lediglich die Verlängerung aller in den letzten anderthalb Jahren vom Stadtrat beschlossenen Änderung der Sondernutzungssatzungen um ein weiteres Jahr bis Ende 2022.
Inhaltliche Änderungen der Sondernutzungssatzungen sind nicht vorgesehen. Die Finanzierung
erfolgt aus dem Haushaltsbeschluss 2021/2022, der Stadtrat hat hier bereits die Mindereinnahmen Produkt 10.100.54.9.0.01 „Leistungen des Straßenbaulastträgers“ beschlossen.